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Zugelassene Überwachungsstelle

Abkürzung ZÜS Stand 03.11.2026 Fachlich geprüft von Felix Struth

Kurz erklärt

Eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ist eine staatlich zugelassene Prüforganisation, die überwachungsbedürftige Anlagen wie Dampfkessel vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend prüft – zum Beispiel TÜV oder DEKRA.

Eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) prüft überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu gehören Dampfkessel- und Druckanlagen ab bestimmten Größen. Die Zulassung regelt das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Bekannte ZÜS sind etwa TÜV-Gesellschaften und DEKRA.

Was prüft die ZÜS bei Dampfkesseln?

Die ZÜS prüft vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend. Für Dampfkessel nennt die BetrSichV folgende Höchstfristen:

  • äußere Prüfung: spätestens nach 1 Jahr
  • innere Prüfung: spätestens nach 3 Jahren
  • Festigkeitsprüfung: spätestens nach 9 Jahren

Die konkreten Fristen legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest; die ZÜS überprüft sie. Kürzere Fristen sind möglich, längere nicht.

Abgrenzung zur befähigten Person

Nicht jede Prüfung braucht eine ZÜS. Viele Prüfungen an Arbeitsmitteln darf eine zur Prüfung befähigte Person aus dem eigenen Betrieb oder einem Fachbetrieb übernehmen. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie Dampfkesseln schreibt die BetrSichV dagegen die ZÜS vor. Die regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb ersetzt die ZÜS-Prüfung nicht.

Mehr dazu im Ratgeber Kesselwartung: Intervalle, Umfang und Checkliste.

Quellen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2 Abschnitt 4
  • Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

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Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und von Kesselfachleuten geprüft. So arbeiten wir